Kegelclub Satzung

Typisch Deutsch - Alles muss seine Ordnung haben

§ 1 Name und Sitz

Kegelclub „Die Erklärbären“
Im folgenden abgekürzt als EB (Mitglieder = EB)
Gegründet wurde der Kegelclub im Mai 2001
Der Kegelclub hat seinen Sitz in der Stadt Leverkusen – Lützenkirchen
§ 2 Kegelbahn

Ort der Kegelabende ist durch die EB zu bestimmen. Zur Zeit ist dies die Gaststätte „Beckmann“ in Lützenkirchen. Eine Änderung bedarf der einfachen Mehrheit

§ 3 Häufigkeit der Kegelabende

Das Kegeln findet alle 4 Wochen, Freitags um 20 Uhr, statt

Ausnahmen sind lediglich Feiertage, oder auf Antrag eines Mitgliedes zu entscheiden. Hierzu ist dann eine einfache Mehrheit nötig. Der Antragstellende kümmert sich um einen Alternativtermin und die Absage.

§ 4 Mitgliedschaft

Der Kegelclub besteht aus max. 13 Mitgliedern

EB können nur Männer werden, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und sich eines guten Rufes erfreuen

EB kann nur der werden, der durch einen EB vorgeschlagen wurde und der von den EB einstimmig gewählt wurde. Die Wahl wird geheim durchgeführt. Die zu wählende Person darf bei der Wahl nicht anwesend sein. Das Präsidium führt diese Wahl durch, wertet sie aus und teilt sie dem vorgeschlagenen Mitglied mit

Bei Eintritt in den Kegelclub ist die Satzung zu unterschreiben und damit auch anzuerkennen

Das Mitglied, welches eintritt muß folgenden Betrag einzahlen um auf den gleichen Stand zu kommen wie die anderen EB. Kegelkasse einschließlich offener Beträge / Anzahl EB. Alternativ ist ein Eintritt erst nach der Tour möglich.

Die Mitgliedschaft im Kegelclub „Die Erklärbären“ endet durch Tod, Austritt oder Ausschluß

Bei Austritt auf eigenen Wunsch hat ein EB kein Anrecht auf in der Vergangenheit geleistete Gelder. Noch ausstehende Gelder sind, bei Austritt oder Ausschluß, an den  Kegelclub zu zahlen

Wird ein EB durch eine Mitgliederversammlung aus dem Kegelclub ausgeschlossen, erhält der EB die von ihm seit der letzten mehrtägigen Kegeltour einbezahlten Mitgliedbeiträge und Strafgelder abzgl. seines Anteils an den Clubausgaben (Kasseninhalt / Anzahl der Mitglieder) zurückerstattet

Der Ausschluß aus dem Kegelclub muß von einem EB beantragt werden und erfolgt durch Abstimmung der EB. Für den Ausschluß ist eine Stimmanzahl von mind. 9 (bei geringer Anzahl an mind. 2/3 Mehrheit) erforderlich

Die EB verpflichten sich zur Zahlung des Startgeldes, der anfallenden Geldstrafen und der einmaligen Zahlung zum Karnevalszug (zur Zeit € 50).

Jedem anwesenden EB wird pro Kegeltermin ein Startgeld in Höhe von EUR 23, – berechnet, nicht anwesende EB bekommen € 18,- aufgeschrieben

Bei Ausfall eines Kegelabends wird jedem EB eine Pauschale in Höhe von EUR 18,- berechnet

Jeder EB richtet einen monatlichen Dauerauftrag in Höhe von € 15,00 ein, welches auf ein Sparbuch fließen zwecks Finanzkapitalaufbau

Das Fernbleiben von einem Kegelabend ist ausschließlich über das Forum zu kommunizieren und frühestmöglich einzutragen, damit wir uns um geeigneten Ersatz in Form von (netten) Gastkeglern kümmern können, spätestens jedoch bis 16 Uhr am Kegelabend. Erfolgt dies nicht, gilt dies als unentschuldigtes Fehlen.

Unentschuldigtes Fehlen wird mit einer zusätzlichen Runde Schnaps bestraft

Das Präsidium legt bei Bedarf sogenannte Pflichtermine fest (wie z. B. Kegelwagenbau). Jedem nicht teilnehmenden EB (egal warum) wird eine Pauschale von € 5,00 auf sein Strafenkonto aufgeschrieben. Der Sinn dieser Pauschale ist allerdings nicht das „freikaufen“ von Terminen.

§ 5 Organe des Kegelclubs „Die Erklärbären“

Präsident:                   Niki „Rex“ Kramer

Vize – Präsident        Christian „Bruce“ Bilawski

Kassierer                    Thomas „Pimp“ Fritsche

Tourkassensparbuch   Markus „JJ“ Kaletsch

Aufschreib(b)är          Paul „Q´cha“ Fritsche

Homepage                  Tobias „Pirelli“ Heine & Wojtek „Palco“ Kawka

Statistik                      Wojtek „Palco“ Kawka

Karnevalsgremium     Q´cha, Bruce, Rex

Diese Positionen sind besetzt, bis ein Änderungsantrag gestellt wird. Dazu ist eine einfache Mehrheit notwendig. Die anschließende „Wahl“ findet geheim statt.

§ 6 Veranstaltungen und Touren

Eine Tour findet einmal pro Jahr statt

Die Tour wird vom Kegelkönig und dem Letztplatzierten beim Königskegeln organisiert. Sollte einer von beiden bereits im Vorjahr mit der Organisation betraut worden sein, so rückt der zweite bzw. vorletzte nach

Abwechselnd findet eine „große“ und eine „kleine“ Tour statt. In ungeraden Jahren ist die „große“, in geraden die „kleine“ Tour zu organisieren. Das Budget für die große Tour beläuft sich auf max. € 450,00, für eine kleine auf max. € 250,00. Darin enthalten sein muß die Unterkunft, Anreise und mind. Selbstverpflegung vor Ort (inkl. Alkoholischer Getränke (größtenteils) am Übernachtungsort & eines Partyabend´s extern)

Die Tourlänge beläuft sich auf 3 – 4 Tage (inkl. Wochenende). Andere Termine müssen abgestimmt werden.

Der Termin für eine mehrtägige Tour muß mit den EB´s abgestimmt und frühzeitig mitgeteilt werden. Hierzu wird eine einfache Mehrheit benötigt.

Das Orgateam verpflichtet sich, bei einer mehrtägigen Tour eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Die Kosten für diese Versicherung werden auf die teilnehmenden EB umgelegt.

Bei Nichtteilnahme an der mehrtägigen Kegeltour wird dem Mitglied sein Kassenanteil ausbezahlt

(Kassenbestand zur Tour – € 250 (Rücklage)) / Anzahl Mitglieder

Eventuell anfallende Kosten für Stornierung, Umbuchung etc. werden auf die nichtteilnehmenden Mitglieder umgelegt. Mitglieder, die vor Buchung einer mehrtägigen Kegeltour ihre Teilnahme absagen, werden von den Storno-/Umbuchungskosten ausgenommen.

§ 7 Gastkegler

Jeder EB hat das Recht einen Gastkegler mitzubringen. Dieser Gastkegler muß angekündigt werden (z. B. im Forum)

Der teilnehmende Gastkegler ist darüber zu informieren, daß er das Antrittsgeld in Höhe von € 23,00 und die anfallenden Spielstrafen zu zahlen hat

Ein Gastkegler hat kein Anspruch auf geleistete Gelder

Sollte ein EB Einwände gegen die Teilnahme eines Gastkeglers haben, darf der Gastkegler uns zwar freundschaftlich verbunden bleiben aber nie mehr mit uns Kegeln

Sollte ein bereits zugesagter Gastkegler mehrmalig kurzfristig absagen, wird von einer weiteren Einladung abgesehen.

Gastkegler sind beim Königskegeln nicht zugelassen

Eine Runde Schnaps eines Gastkeglers ist selbstverständlich immer gern gesehen – aber kein muss

§ 8 Kegelabend

Das Zapfen der kühlen Getränke wechselt von Monat zu Monat. In allen geraden Monaten ist die „linke“, in allen ungeraden Monaten die „rechte“ Seite verantwortlich

Bei einer verspäteten Teilnahme wird pro angefangener Stunde € 1,50 als Strafenausgleich beim betreffenden EB notiert

Kann ein EB gar nicht teilnehmen, erhält er die verringerte Startgebühr + die durchschnittliche Strafe (aller anwesender EB) aufgeschrieben

Sollte ein EB sein Trikot nicht an haben, so ist eine zusätzliche Runde Schnaps fällig

Es zählt immer das an der Kegelanzeigetafel angezeigte (auch wenn dies vom tatsächlichen Wurf abweichen mag)

Sonstige Strafen: Pudel € 0,25 – Klingel € 0,25 – Kugel bringen € 1,00 – Kugel erlaufen € 2,50 – Kugel nicht erlaufen € 1,00 –  Kugel falsch bringen € 0,50 – Kugel fallen lassen € 0,50 – Glass kaputt € 1,00 – „Fluppe auf der Bahn € 1,00 – Ein „Spaßwurf“ ist kein klassischer Pudel und kostet dementsprechend nichts.

Sollte eine Kugel einmal in der „Rinne“ gewesen sein und wieder auf die Bahn kommen, so ist dies unwiderruflich ein Pudel. Die Kegelpinne müssen gegebenenfalls wieder in den Ursprungszustand zurück gesetzt werden.

Wenn eine Kugelerlaufen wurde, ist dieser Wurf für den Werfer als geworfen zu sehen (Pudel)

Jeder EB bereitet einmal im Jahr ein neues Kegelspiel vor (ist ausgedruckt oder aufgeschrieben mitzubringen), um mehr Abwechslung in den Kegelalltag zu bringen. Die Reihenfolge sieht aus: Januar – Rex, Februar – Bruce, März – Pirelli, April – JJ, Mai – Wojtek, Juni – Brillock, Juli – Pimp, August – Schmier, September -Fury, Oktober – Lalas, November – Ö, Dezember – Q´cha, usw… ! Wird dies vergessen, so ist eine Runde Schnaps fällig.

§ 9 Meisterschaft

Zum Anfang des Abends wird die Meisterschaft durchgeführt (siehe hierzu separat Regeln der Meisterschaft). Im Dezember wird der Meister gekürt. Sollte ein EB im Dezember nicht anwesend sein können, kann auf Antrag die Entscheidung in den Januar verlegt werden. Danach wird allerdings nicht mehr weiter nach hinten verschoben

Der Meister der EB erhält einen Stern als Anerkennung seiner Leistung auf sein Trikot. Dieses wird vom Club bezahlt

Der Meister erhält einen Pokal überreicht. Dieser wird vom amtierenden Meister inkl. aktueller Gravur zum Kegeln im Dezember wieder mitgebracht. Sollte dies versäumt werden, so ist vom Säumigen eine zusätzliche Runde Schnaps zu bezahlen.

§ 10 Königskegeln

Der Königskegeltermin wird vom Präsidium festgelegt, sollte sich aber im oder um den September befinden.

Die Spiele werden ebenfalls vom Präsidium ausgesucht und vorbereitet.

Der Kegelkönig der der EB erhält eine Krone als Anerkennung seiner Leistung auf sein Trikot. Dieses wird vom Club bezahlt.

Der König erhält eine Medaille, welche vom amtierenden König organisiert und mit aktueller Gravur zum festgelegten Termin mitgebracht wird. Sollte dies versäumt werden, so ist vom Säumigen eine zusätzliche Runde Schnaps zu bezahlen.

§ 11 Karneval

Die Teilnahme eines EB am jährlichen Zug in Lützenkirchen ist Pflicht.

Die Startgebühr (für Wurfmaterial, Wagenausbau, usw) beträgt zur Zeit € 50,00 pro EB und ist bis spätestens Januar fällig. Diese Summe steht dann für Wurfmaterial, Wagenverschönerung, Gastgeschenke usw. zur Verfügung und sollte nicht überschritten werden.

Der Kegelkönig der EB sitzt auf dem Wagen.

Der Kegelkönig kauft für max. € 30,00 Blumen (aus der Kegelkasse)

Der Kegelkönig ist für die Verpflegung der EB beim Wagenbau verantwortlich.

Das Karnevalsgremium und der Kegelkönig schlagen das Motto des Karnevalsauftritts der EB fest und sind für die Organisation grundsätzlich „verantwortlich“ (haben den Hut auf). Das Motto wird vorgestellt und mit einfacher Mehrheit verabschiedet.

Alle EB helfen aktiv beim Wagenausbau mit (siehe Pflichttermine)

§ 12 Weihnachtswichteln

Das letzte Kegeln im Jahr vor Weihnachten findet ein „Weihnachtswichteln“ statt. Hierfür muß jeder EB ein „Geschenk“ im Wert von max. € 10,00 organisieren. Diese Geschenke werden dann durch Kegelspiele verteilt.

§ 12 Handy & „antialkoholische Getränke“

Die aktive Handybenutzung (was auch immer mit dem Handy gemacht wird, wie z. B. Bilder & Videos,usw.) ab der Treppe kostet € 1,00.

Handy´s haben auf dem Tisch oder in den Händen eines EB nichts zu suchen, ansonsten siehe aktive Handybenutzung.

Telefonieren und SMS schreiben oder lesen kostet € 2,50.

Ausnahmen sind nach vorheriger Anmeldung und allg. Zustimmung möglich (z. B. erwarteten Geburten, Krankheiten, Termine notieren, usw.)

Sollte ein EB (warum auch immer) antialkoholische Getränke zu sich nehmen wollen, so ist ein „Pudeldefizitausgleich“ in Höhe von 10 Pudeln á € 0,25 fällig. Diese werden nicht Statistisch erfasst.

§ 13 Pudelkönig

An jedem Abend wir ein Pudelkönig gekürt.

Der Pudelkönig muß am darauffolgenden Kegelabend (und zwar den ganzen) die EB – Pudelkönigmütze tragen (tut er dies nicht, ist eine zusätzliche Runde Schnaps fällig)

Der Pudelkönig wird nach folgender Reihenfolge festgelegt: Anzahl geworfener Pudel -> Anzahl an Klingeln -> Anzahl an „Fluchen auf der Bahn“ -> Meisterschaftsranking (von 1 nach 12 abwärts).

Der alte Pudelkönig überreicht die Mütze am Ende des Kegelabends an den neuen Pudelkönig. Somit ist der neue Pudelkönig auch für das mitbringen der Mütze am nächten Kegelabend verantwortlich.  Sollte diese nicht bis 20 Uhr auf der Bahn verfügbar sein, so ist eine zusätzliche Runde Schnaps zu bezahlen. Dies gilt aber nur, wenn er selber auch an dem Kegelabend teilnimmt.

§ 14 Schulden

Die Schulden sollten jeweils am Kegelabend beglichen sein.

Offene Beträge werden grundsätzlich auf volle Euro nach oben aufgerundet

Schulden müssen bis 4 Wochen vor der Tour getilgt sein.

Ausnahmen müssen beantragt werden – eine Entscheidung erfolgt dann durch die übrigen EB.

§ 15 Etat bei Feierlichkeiten

Das Präsidium ist für die Organisation der Geschenke verantwortlich.

Es gelten folgende Rahmenbedingungen: Bei Hochzeit und Vaterfreuden dürfen jeweils € 10,00 pro EB (z. Zt. 11 EB´s * € 10,00) ausgegeben werden. Diese Geschenke werden an dem Kegelabend überreicht.

§ 16 Abstimmungen & Satzungsänderungen

Satzungsänderungen bedürfen mindestens einer 2/3 Mehrheit.

Bei Satzungsänderungen müssen alle EB´s anwesend sein bzw. Ihre Stimme per Handyvoting abgeben

Bei allen anderen Abstimmungen müssen mindestens 10 EB´s anwesend sein.

§ 17 Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung wurde am 01.April 2011 beschlossen und tritt ab sofort in Kraft.


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